Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen

Derzeit habe ich keine vertragspsychotherapeutische Zulassung und kann daher nicht ohne Weiteres gesetzlich versicherte PatientInnen behandeln. Die Behandlung kann allerdings in Einzelfällen über das so genannte Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Gerne sende ich Ihnen per Mail Informationen zu Bedingungen und Ablauf zu.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Behandlungskosten können bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten direkt abgerechnet werden. Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) dar, sowie seit dem 01.07.2024 eine zusätzliche Abrechnungsempfehlung.

Ich empfehle Ihnen, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung/ Ihrer Beihilfestelle nach den Bedingungen der Kostenübernahme für Ihr mitversichertes Kind zu erkundigen. Nicht jede Versicherung übernimmt die Kosten für die Durchführung einer Psychotherapie für mitversicherte Angehörige.

Die entsprechenden Kosten sollen seit dem 01.07.2024 in voller Höhe von der Beilhilfe übernommen werden. Bei der Versicherung über eine PKV ist es jedoch möglich, dass nicht alle Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind. Eine Ausnahme bildet zudem, sowohl bei PKV und Beihilfe, die Vergütung von probatorischen Sitzungen sowie die Vergütung einer Langzeittherapie (ab der 25. Sitzung). Hier werden weiter Zuzahlungen nach §2 GOÄ anfallen.​​​

SelbstzahlerInnen

Sie können die Kosten der Psychotherapie auch selbst übernehmen. Hierzu muss kein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse durchlaufen werden, da ich Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung stelle.

Bei den Kosten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen seit 01.07.2024.